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(03.02.04)


Tipp-Bereich 56-65:  Sprachausgaben, Textlesesysteme
Tipp-Gruppe 63:       TLS: "offene Systeme", OCR (Texterkennung)

Tipp 63-1 : Offene Textlesesysteme -  Allgemeine Informationen

Kurz-Info

Dieser Tipp enthält einige Grundinformationen über "Offene" Textlesesysteme;
zur allgemeineren Unterscheidung der TLS wird auf Tipp 62-1 verwiesen.

Beschreibung

Um seinen PC zu einem "offenen" Textlesesystem zu machen, benötigt man

- einen Scanner
- eine Erkennungssoftware (OCR)
- und eine Sprachausgabe.

Die Bedienung erfolgt dann über Maus und PC-Tastatur; die Sprachausgabe kann i.a. auch für das Lesen von Texten und Dateien des PCs genutzt werden, insbesondere auch Emails und Inhalte von Webseiten. (vgl. Tipp-Gruppen 55 ff.).

Beim Kauf eines Scanners ist häufig bereits eine Erkennungssoftware (OCR) im Lieferumfang enthalten; möglicherweise ist diese aber nicht gut oder nicht sehbehindertenfreundlich genug und muss durch eine andere OCR ersetzt werden. Hierauf ist also beim Kauf des Scanners zu achten.

Testbericht Scanner sollen hier als LInk nachgetragen werden.

In der neuen Version 14 der OCR Omnipage sind bereits mehrere Sprachausgaben im Lieferumfang enthalten; so erhält man recht einfach eine preiswerte Variante eines Textlesesystems (genauer vgl. Tipp 63-9).

Die OCR kann meist so eingestellt werden (z.B. bei Omnipage), dass direkt in ein neues WORD-Dokument hineingescannt wird, wobei sogar die Schriftattribute des Originals hergestellt werden (Schriftgrößen und Hervorhebungen). Dieses Dokument kann dann wie ein eigenes WORD-Dokument vorgelesen, weiterbearbeitet und gespeichert werden. Man braucht also bei der Bedienung der Sprachausgabe nicht zwischen Texten aus dem PC und texten vom Scanner zu unterscheiden, das ist sehr praktisch.

Man beachte aber, das das bisher beschriebene System nicht in der Lage ist, Menüs und Fenster-Inhalte vorzulesen: dazu braucht man zusätzlich einen Screen-Reader (vgl. Tipp-Gruppen 50-55).

In einigen Fällen ist es möglich, ein geschlossenes TLS in ein offenes zu verwandeln, indem man die entsprechenden Anschlüsse freilegt und mit dem eigenen PC verbindet; dies ist aber - im Sinne der Krankenkassen - nicht legal, und bei Fehlbedienung und Schädigung des Geräts muss man natürlich selbst haften.


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