Satis Tipps

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(28.05.02)


Tipp-Bereich 10: Telekommunikation (WWW + E-Mail) (G 75-84)
Tipp-Gruppe 77: Browser: Einzelne Programme (1)

Tipp 77-5 : C-LAB Textbrowser

Kurz-Info

Der Textbrowser von C-LAB wurde von der Firma Siemens-Nixdorf eigens für blinde Nutzer entwickelt; für Sehbehinderte erscheint er uns nicht so geeignet. In diesem Tipp folgen Kurzinformationen zu diesem Browser, die wir dem Internet entnommen haben.

Man kann ihn sich unter folgender Adresse kostenlose herunterladen, muss dafür aber vorher einmalig ein Registrierungsverfahren durchlaufen.
http://www.c-lab.de/home/de/offers/products/textbrowser/lizenz.htm

Informationen zum Textbrowser von C-LAB aus dem Internet
(aus http://www.c-lab.de/home/de/offers/products/textbrowser/index.html)

Internet-Browser für Blinde und Sehbehinderte

Mit dieser speziellen, vom C-LAB entwickelten Software können Blinde und Sehbehinderte ab sofort Inhalte von Internet-Seiten auf einem taktilen Blindenschrift-Display ertasten oder sich vom Computer mit einer zusätzlichen Software vorsprechen lassen.

Eine einfach zu bedienende textorientierte Software, die alle gängigen Blindenschrift-Displays und Sprachausgaben unterstützt, erlaubt auch Einsteigern den schnellen und einfachen Zugang zum Internet einschließlich aller Basisdienste wie E-Mail oder News. Die Einwahl erfolgt mittels Analogmodem oder ISDN.

Systemanforderungen:

Eine Brückensoftware (Screenreader) für DOS, die eine vorhandene Braillezeile und/oder Sprachausgabe ansteuert. Die Internet-Software läuft zusammen mit allen uns bekannten Screen-Reader- und Vergrößerungsprogrammen. Die Internet-Software selbst enthält keinen Sprachsynthesizer, kann aber Sprachausgaben wie den Talking Blaster direkt aus dem Browser heraus bedienen: Dann werden Internet-Seiten komplett vorgelesen, egal wie viel Bildschirmseiten sie umfassen. Mit unterschiedlichen Stimmen werden Verweise angesagt. Die Bedienung der Software ohne ein Screen-Reader-Programm ist nicht möglich.

© Die Weitergabe der Tipps mit Quellenangabe ist gestattet.