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(12.03.10)

Tipp-Bereich 10: Telekommunikation (WWW + E-Mail) (G 75-84)
Tipp-Gruppe 80: WWW: Erstellen von Internet-Seiten

Tipp 80-8 : Barrierefreie Webseitengestaltung (1)

Kurz-Info

Webseiten können von Sehbehinderten und Blinden nur gelesen werden, wenn sie eine einfache und möglichst textbasierte Struktur haben. Wer Webseiten erstellt, sollte daher darauf achten, dass sie möglichst keine Grafiken und Animationen usw. enthalten. In diesem Tipp folgt eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesichtspunkte, die bei der Erstellung barrierefreier Webseiten beachtet werden müssen.

Eine Kurzform bilden die Empfehlungen des FIT, die wir weiter unten im Tipp anschließen. Eine ausführliche Darstellung bieten die Empfehlungen des W3C, die man auf deutsch im Internet unter www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ findet. Besonders hinzuweisen ist auf das Buch, "Barrierefreies Webdesign", von Jan Hellbusch. Nähere Informationen findet man auf der Webseite zum Buch www.barrierefreies-webdesign.de.

Fit-Empfehlungen zum Webdesign

(aus www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/FIT/Webseiten.RTF)

Einleitung

Das Internet bietet blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, gleichberechtigt und selbständig an Informationen zu gelangen, die bisher nur Sehenden vorbehalten waren. Hierzu bedienen sich Blinde und Sehbehinderte spezieller Hilfsmittel, die die Bildschirminformationen in synthetische Sprache, Blindenschrift und in vergrößerte Zeichen umsetzen. Für das blinden- und sehbehindertengerechte Auslesen des Windowsbildschirmes sorgen so genannte Screenreaderprogramme.

Nicht immer sind die Informationen, die mit der Internet-Technologie verbreitet werden, wie z. B. Seiten im World Wide Web oder im Intranet eines Unternehmens so gestaltet, dass sie für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind.

Wenn Web-Designer bei der Erstellung ihrer Web-Seiten die nachfolgenden Hinweise beachten, erhalten blinde und sehbehinderte Menschen bei Verwendung eines gängigen Browsers wie Internet Explorer oder Netscape Navigator einen Zugang. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Seiten allen ergonomischen Bedürfnissen blinder oder sehbehinderter Benutzer entsprechen. Weiterführende Informationen und Normen zur behindertengerechten Gestaltung von Web-Seiten werden vom World Wide Web Consortium herausgegeben.
(siehe hierzu www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ )
Im Interesse aller blinden und sehbehinderten Benutzer bitten wir auch diese Normen zu beachten, die stets aktualisiert werden.

Eine einfache Faustregel für die Zugänglichkeit von Web-Seiten

Wenn Web-Seiten auch bei ausgeschalteter Grafikfunktion eines Internetbrowsers ohne Verlust wesentlicher Informationen lesbar sind und die Navigation gewährleistet bleibt, können diese Seiten auch von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden.

Weitere wichtige Grundregeln für die blinden- und sehbehindertengerechte Webseitengestaltung

Die Web-Seiten-Sprache HTML bietet die Möglichkeit, in einem Web-Dokument Strukturmerkmale (z. B. „hervorgehobener Text“) unabhängig von deren optischer Ausgestaltung (z. B. „rote Schrift“) festzulegen. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dann ist dies ein weiterer Schritt, um die Zugänglichkeit der Seite für Blinde und Sehbehinderte zu verbessern. Durch die Trennung von Struktur und Layout ergibt sich nämlich für den Benutzer die Möglichkeit, die Layout-Vorgaben einer Seite durch solche zu ersetzen, die seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Wenn ein Sehbehinderter z.B. keine Farben unterscheiden kann, so erhält er die Möglichkeit hervorgehobenen Text auch in Fettschrift darstellen zu lassen.

In HTML wird das Prinzip der Trennung von Struktur und Layout unterstützt durch so genannte „Cascading Style Sheets“ (CSS), die mit Druckformatvorlagen einer Textverarbeitung vergleichbar sind.

Generell sollte bei der Wahl der Layout-Merkmale darauf geachtet werden, dass diese durch die persönlichen Browser-Einstellungen des Lesers verändert werden können. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass relative Größenangaben für Rahmen und Tabellen verwendet werden statt absoluter Werte, also z. B. Spaltenbreite = 20 % der Fensterbreite statt Spaltenbreite = 300 Pixel.

Leider halten sich viele HTML-Generatoren, mit denen Web-Seiten quasi automatisch generiert werden können, nicht an dieses Konzept.

Die wichtigsten Anforderungen im Einzelnen

1) Textgestaltung

Wenn Text in Form von Grafik (im Bildformat) dargestellt wird, kann er von Blinden und vielen Sehbehinderten nicht gelesen werden. Das gilt auch für Bildformate innerhalb von PDF- und Postscript-Dateien.

Für viele Sehbehinderte ist es wichtig, Schriftgrößen im Browser freizügig festlegen zu können. Deshalb sollten nur relative (z.B. +2) und keine absoluten (z. B. 15pt) Größen und Schriften verwendet werden.

Wenn Farbe oder Zeichenformate nicht nur zur Hervorhebung, sondern als sinntragendes Unterscheidungsmerkmal eingesetzt werden, kann dies von Blinden und vielen Sehbehinderten nicht erkannt werden (Beispiel schwarze und rote Zahlen). Dies kann durch zusätzliche Sonderzeichen vermieden werden (rote Zahlen können mit Minuszeichen versehen werden).

Animierte Texte können zu Problemen führen, z. B. bei zu hoher Durchlaufgeschwindigkeit bei Rolltexten.

2) Rahmen (Frames)

Wenn viele Frames gleichzeitig auf dem Bildschirm dargestellt werden, werden Web-Seiten für Blinde und stark Sehbehinderte unübersichtlich. Es ist wichtig, dass Frames mit sinnvollen Namen versehen werden, wie z. B. „Text“, „Inhalt“ oder „Menü“.

3) Formulare und Dialoge

Die Beschriftung von Eingabefeldern muss in unmittelbarer Feldnähe erfolgen, damit es nicht zu Fehleingaben kommen kann. Formulare müssen alternativ mit der Tastatur bedienbar sein, da Blinde in der Regel keine Maus benutzen.

Die Verwendung von Java oder Javaskript kann zu Problemen führen. Diese betreffen Windowsapplikationen im Allgemeinen und können im Rahmen dieses Papiers nicht erschöpfend behandelt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Informationsschrift „Wie grafische Programmoberflächen (GUI) programmiert werden sollten, damit sie für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind“.

4) Grafische Darstellungen und Symbole

Grafiken, Bilder, Animationen, Symbole sowie grafische Bedienelemente sind für Blinde und viele Sehbehinderte nicht erkennbar und nicht bedienbar. Dies kann vermieden werden, wenn diese mit einem sinnvollen Beschreibungstext versehen sind. Wenn Grafiken mit einer höheren Aussagekraft verwendet werden, ist das Angebot einer Beschreibung in einer alternativen Textseite hilfreich. Dies gilt auch für Video-Clips.

Weiterführende Informationen im Internet siehe oben im Kurz-Info.

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