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(24.04.06) |
Mit der kleinen Software PHONEHUNTER kann man sehr einfach und blindengerecht bei bekannter Telefonnummer die zugehörige Telefonnummer aus dem Internet abfragen. Die Download-Adresse ist http://freeware.unitedbits.de/phonehunter.zip (290 KB).
Um bei bekannter Telefonnummer die zugehörige Adresse zu erfragen, kann man auch z.B. die Auskunft www.telefonbuch.de verwenden, allerdings ist das nachfolgend beschriebene Tool noch barrierefreier.
1. Download und Installation
Die Download-Adresse ist http://freeware.unitedbits.de/phonehunter.zip.
Die Software wird als ZIP-Datei downgeladen und muss gemäß Tipp ... in einen leeren Ordner entpackt werden. Man erhält eine Liesmich-Datei mit Informationen und einer Kurzanleitung, sowie eine Treiberdatei und die Programmdatei PhoneHunter.exe. Die Datei wird nicht in Start-Programme installiert sondern wird durch Doppelklick auf PhoneHunter.exe gestartet. Natürlich kann man dennoch eine Verknüpfung anlegen und diese auf den Desktop oder in den Autostart-Ordner legen.
2. Bedienung
Nach dem Aufruf von Phonehunter kann man direkt eine Telefonnumer eingeben und erhält nach RETURN direkt die Adresse, die vom Screenreader JAWS mit Pfeil ab vorgelesen werden kann und bereits automatisch in die Zwischenablage kopiert ist, also mit STRG+V in eine Textdatei oder eine eMail eingefügt werden kann.
Zur Orientierung: Das Programm besteht aus 3 mit TAB durchlaufbaren Bereichen: Eingabefeld, OK-Knopf, Ausgabefeld. Es gibt kein Hauptmenü, es muss mit Alt+F4 beendet werden. Zur Abfrage der Nummer wird automatisch eine Internetverbindung hergestellt, der Rechner muss dies natürlich zulassen. Während der Abfrage ertönt das Geräusch eines schnüffelnden Hundes, zum Abschluss der Abfrage bellt er. Bei erfolgloser Abfrage verbleibt der Cursor im Eingabefeld, man muss als Blinder mit zweimal TAB in das Ausgabefeld wechseln, um die Fehlermeldung zu lesen.
Weitere Informationen stehen in der dem Programm beigefügten Datei Liesmich.txt.
Achtung: Es können natürlich nur Adressen erfahren werden, die auch im Telefonbuch stehen und bei denen der Besitzer diese Art von Auskunft nicht gesperrt hat.
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